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stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung.
Wir sind
Versicherungsmakler und vertreten Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Gemeinsam können wir jedes Jahr Ihre
Verträge unabhängig
vergleichen können und bei Bedarf können Sie Ihre
Omnibusversicherung jedes
Jahr
wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Dieser Omnibus
Versicherungsvergleich ist für Sie ein
selbstverständlicher Service in unserem Hause.
Wie auch immer, wir führen für
Sie die Omnibus Versicherungsvergleiche
kostenlos und unverbindlich durch. Die online
Omnibus-Versicherungsvergleiche
der SAW-Assekuranz GmbH. Die Omnibus-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die Sie mit Ihrem Omnibus Anderen zufügen. Die Fälligkeit der Leistung entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Bus Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Mitversicherte Personen sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten, Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn der versicherte Omnibus mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen. Für die Leistung des Versicherers bilden die vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Ist eine über die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckungssumme vereinbart, so gilt diese – unbeschadet der Regelung gemäß Absatz 2 – als Leistungsgrenze für jede einzelne Schadenart; bei Abschluss der 100 Mio. EUR Pauschal-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist die Versicherungssumme für Personenschäden auf 8 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt. Blogempfehlungen: |
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