SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Hier geht es zum Online Omnibus - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Omnibus Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den
Online Omnibus Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Wir sind Versicherungsmakler und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Gemeinsam können wir jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und bei Bedarf können Sie Ihre Omnibusversicherung jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Omnibus Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Wie auch immer, wir führen für Sie die Omnibus Versicherungsvergleiche kostenlos und unverbindlich durch.


Die online Omnibus-Versicherungsvergleiche der SAW-Assekuranz GmbH.

Die Omnibus-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die Sie mit Ihrem Omnibus Anderen zufügen. Die Fälligkeit der Leistung entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Bus Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.

Mitversicherte Personen sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten, Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn der versicherte Omnibus mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen.

Für die Leistung des Versicherers bilden die vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Ist eine über die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckungssumme vereinbart, so gilt diese – unbeschadet der Regelung gemäß Absatz 2 – als Leistungsgrenze für jede einzelne Schadenart; bei Abschluss der 100 Mio. EUR Pauschal-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist die Versicherungssumme für Personenschäden auf 8 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt.

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