Vollkaskoversicherung für Omnibusse

Die Vollkaskoversicherung für Omnibusse ist aufgrund des hohen Verkehrswertes eines Busses sehr kostenintensiv. Als Versicherungsmakler vertreten wir dazu Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Gemeinsam können wir jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen. Bei Bedarf können Sie Ihre Omnibusversicherung jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Unserer Omnibusversicherung Rechner für die Vollkasko ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Wie auch immer, wir führen für Sie den Omnibusversicherungsvergleich kostenlos und unverbindlich durch.

Hier können Sie online vergleichen ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Jetzt Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für Omnibusse berechnen

Die Vollkaskoversicherung ist eine wichtige Versicherungssparte der Omnibusversicherung für hochwertige Busse. Der Omnibusversicherungsvergleich basiert auf derselben Grundlage wie unser LKW  Versicherungsvergleich und der Motorrad Versicherungsvergleich. Durch unseren Vertriebspartner der Firma NAFI werden ständig alle Tarifdaten der Versicherungsgesellschaften gepflegt und eingearbeitet. Da die Omnibusversicherung zu den sogenannten schweren Risiken in der Versicherungswelt gehört, kommt es nicht so oft vor, dass man seine Omnibusversicherung online vergleichen kann. In der Vollversicherung sind über die Teilkaskoversicherung hinaus Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis versichert. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Weiterhin sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen versichert. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung ersetzt man nur dann, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Omnibus verursacht hat.

Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Omnibusses; oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um einen gleichwertigen gebrauchtes Omnibus oder gleichwertige Teile zu erwerben. Die Mehrwertsteuer ersetzt man nur insoweit bei jeglicher Ersatzleistung, wenn und soweit sie der Versicherungsnehmer tatsächlich bezahlen muss, bzw. diese nicht das Finanzamt erstattet.


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