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Kfz Versicherungsvergleich
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Die preiswerte Omnibus-Versicherung und die Leistungen der Teilkaskoversicherung

Hier geht es zum Online Omnibus - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Omnibus Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Wir sind Versicherungsmakler und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Gemeinsam können wir jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und bei Bedarf können Sie Ihre Omnibus-Versicherung jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Omnibus Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Wie auch immer, wir führen für Sie den Omnibusversicherungsvergleich kostenlos und unverbindlich durch.


Sie suchen eine preiswerte Omnibus-Versicherung? Dann vergleichen Sie bitte auch die Leistungsunterschiede der Omnibus Versicherungen für die Teilkaskoversicherung.

Umfang der Teilkaskoversicherung
Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Omnibusses und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile
  • durch Brand oder Explosion
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer den Omnibus unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf den Bus. Als Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind
  • durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes bei manchen Versicherungen auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen
  • durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs
  • durch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • durch Marderbiss
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