Teilkaskoversicherung für Omnibusse

Die Teilkaskoversicherung für Omnibusse stellt einen nützlichen Zusatzschutz für neu- und hochwertige Busse da. Die Leistungskennzeichen und -merkmale der Gesellschaften weichen allerdings erheblich voneinander ab. Unser Versicherungsvergleichsrechner für Omnibusse schafft hier Licht in das Dunkel des Versicherungsdschungel. In wenigen Minuten erhält der interessierte Versicherungsnehmer Auskunft zu seinen Fragen rund um die Teilkaskoversicherung für Omnibusse.

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Umfang der Teilkaskoversicherung

Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Omnibusses und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile

  • durch Brand oder Explosion
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer den Omnibus unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf den Bus. Als Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind
  • durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes bei manchen Versicherungen auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen
  • durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs
  • durch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • dazu durch Marderbiss

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