Gewerbehaftpflicht

Eine Versicherung der Gewerbehaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gewerbetreibende, Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler vor selbst verursachten Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, zu deren Haftung der Unternehmer verpflichtet ist. Für die Gewerbehaftpflicht besteht deshalb bei manchen Berufen eine gesetzliche Versicherungspflicht zur Deckungsvorsorge.

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GewerbehaftpflichtAllerdings nicht bei allen Berufen oder Unternehmensarten besteht diese gesetzliche Pflicht. Auch ohne Versicherungspflicht ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer und Selbstständige ratsam. Denn sie deckt Schadensfälle ab, die während der betrieblichen Tätigkeit durch den Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter an Personen, Sachen oder einem Vermögen verursacht wurden. Diese Schäden wären zwar häufig vermeidbar, kommen aber trotzdem im Unternehmensalltag vor wie zum Beispiel bei Unfällen. Um dieses Risiko der Haftung einzudämmen, also im Schadensfall die Summe des Schadens vollständig selbst übernehmen zu müssen, bieten Versicherungsunternehmen freiwillige Gewerbehaftpflicht-Versicherungen an.

Häufig wird gerade von Gewerbetreibenden mit sehr kleiner oder mittlerer Betriebsgröße das finanzielle Ausmaß unterschätzt, das durch solch einen Unfall entstehen kann. Ein Personenschaden durch einen Verkehrsunfall während einer Betriebsfahrt kann mit den gesamten medizinischen Behandlungskosten und zuzüglich dem Sachschaden an den Fahrzeugen und einem Polizei- und Feuerwehreinsatz schnell eine Schadenssumme von mehreren hunderttausend Euro erreichen. Der Gewerbetreibende kann sich so schnell in den Konkurs manövrieren, obwohl Betriebshaftpflichtversicherungen schon mit relativ geringen Beiträgen im Jahr hohe Versicherungssummen abdecken. Die Versicherungssumme ist meist wählbar zwischen 2 und 10 Millionen Euro mit oder ohne Selbstbeteiligung. Ein weiterer Nutzen solcher Versicherungen ist, dass der Versicherungsschutz zugleich eine integrierte Rechtsschutzversicherung beinhaltet, da die Versicherung im eigenen Interesse haltlose Forderungen von Dritten an den Versicherungsnehmer gerichtlich abwehrt.


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